Wissenswertens
Alles, was Sie im Schadensfall wissen sollten
Ein Unfall ist oft eine stressige und unklare Situation. Damit Sie bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen, haben wir hier alle wichtigen Tipps und Hinweise zusammengefasst, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu schützen und den Prozess der Abwicklung optimal zu gestalten.
Rechtliche Unterstützung im Streitfall
Die Erfahrung zeigt: Selbst wenn Sie im Recht sind, kann es schwer sein, Ihre Ansprüche gegen eine gegnerische Versicherung durchzusetzen. Ein Verkehrsanwalt unterstützt Sie, um Ihre Rechte durchzusetzen und schützt Sie vor ungleichen Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners.
Wie ein Verkehrsanwalt hilft:
• Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
• Beweissicherung für den Unfallhergang
• Ermittlung des genauen Schadensumfangs
• Wertminderung nach Reparatur berechnen
• Unterstützung bei Reparaturkostenfragen
• Auswahl eines unabhängigen Gutachters
Gut zu wissen: Die Kosten für einen Verkehrsanwalt werden meist von der Versicherung des unfallverursachenden Gegners übernommen, außer in sehr seltenen Ausnahmefällen.
Ihre Ansprüche bei Unfallverletzungen
Falls Sie bei einem Unfall verletzt wurden und keine Schuld tragen, haben Sie Anspruch auf zahlreiche Entschädigungen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, alle möglichen Ansprüche geltend zu machen.
Mögliche Ansprüche
• Schmerzensgeld
• Ersatz für Verdienstausfall
• Übernahme der Heilbehandlungskosten, falls die Krankenversicherung nicht eintritt
• Kosten für Kurbehandlungen
• Umschulungsmaßnahmen und Berufshilfen
• Orthopädische Hilfsmittel bei körperlichen Einschränkungen
• Haushaltsführungsschaden (z. B. wenn Sie keine Hausarbeit leisten können)
• Unterhaltsverpflichtungen bei bleibenden Einschränkungen
Ihre Rechte im Schadensfall
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie umfangreiche Rechte, die Ihnen helfen, die bestmögliche Schadensregulierung zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Rechte, die Sie in Anspruch nehmen können.
Ihre Rechte auf einen Blick:
• Anwalt und Gutachter Ihrer Wahl: Sie können frei wählen, wer Sie vertritt und wer den Schaden begutachtet.
• Reparaturwerkstatt frei wählen: Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
• Entscheidung über die Reparatur: Sie allein bestimmen, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen.
• Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung: Ihnen steht während der Reparatur ein Ersatzwagen oder eine Entschädigung zu.
• Erforderliche Reparaturkosten: Die Versicherung muss die Kosten für die Reparatur übernehmen, sofern diese nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Hinweis: Falls die Reparaturkosten den Wert eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs um mehr als 30 % übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Kaufpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs.
Verhaltenstipps:
Was Sie nach einem Unfall vermeiden sollten
Nach einem Unfall ist das richtige Verhalten entscheidend, um Ihre Ansprüche zu schützen und nicht unnötig Rechte abzugeben.
Was Sie vermeiden sollten:
• Kein Schuldeingeständnis: Machen Sie vor Ort keine Aussagen zur Schuldfrage.
• Keine Dritte ohne Zustimmung beauftragen: Lassen Sie den Unfall nicht von vermeintlichen „Helfern“ abwickeln, die Ihre Ansprüche abtreten wollen.
• Keine „kostenlose Unfallhilfe“ annehmen: Hinter diesen Angeboten verbergen sich oft versteckte Kosten und Abtretungen.
• Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung: Stimmen Sie Vereinbarungen über Werkstatt oder Gutachter nicht ab, ohne Beratung einzuholen.
Spezielle Hinweise für Unfälle im EU-Ausland
Unfälle im Ausland können zusätzliche Komplikationen mit sich bringen. Zum Glück sind EU-Bürger durch gemeinsame Regelungen geschützt, sodass die Ansprüche im Heimatland geltend gemacht werden können.
Ansprüche bei einem Unfall in der EU:
Falls Sie im Ausland (z. B. Italien) in einen Unfall verwickelt sind, bei dem der Unfallgegner im Rechtssystem des anderen Landes versichert ist, kümmert sich ein Regulierungsbeauftragter in Deutschland um Ihre Schadensregulierung. So wird gewährleistet, dass Ihre Ansprüche in Ihrer gewohnten Rechtsumgebung bearbeitet werden.
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